Pass- und Visabestimmungen
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Pass erforderlich |
Visum erforderlich |
Rückreiseticket erforderlich |
Schweiz |
Ja |
Nein |
Ja |
Österreich |
Ja |
Nein |
Ja |
Deutschland |
Ja |
Nein |
Ja |
Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
Andere EU-Länder |
Ja |
Nein/1 |
Ja |
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Anmerkung zum Reisepass
Für eine visumfreie Einreise können nur reguläre elektronische Reisepässe genutzt werden. Die Einreise ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.
Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass
Narkotika: Auf Drogenbesitz jeglicher Art, sogar in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper, stehen in langjährige Haftstrafen. Reisende und auch Transitreisende werden an den Flughäfen verstärkt auf Drogen kontrolliert. Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und hart bestraft.
Visainformationen
Allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt:
(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Ausnahmen: [1] Großbritannien und Irland (Rep.). Das Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kann von den Staatsangehörigen dieser Länder bei der Einreise kostenlos beantragt werden.);
(b) Schweiz.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.
Kosten
Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen einen kostenlosen Einreisestempel für einen Aufenthalt von 90 Tage, der zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und 6 Monate gültig ist.
Nur in Ausnahmefällen werden Visa von der Botschaft ausgestellt.
Gültigkeit
Visum für kurzen Aufenthalt: 2 Monate gültig ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 30 Tagen, einmalige Einreise, nicht verlängerbar.
Visum für längeren Aufenthalt: Aufenthalt von max. 90 Tagen, einmalige Einreise, nicht verlängerbar.
Visum für mehrere Einreisen: Aufenthalt von 3 Monaten, maximaler Aufenthalt pro Einreise: 30 Tage.
Visum für mehrere Einreisen: 6 Monate gültig ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 6 Monaten, maximaler Aufenthalt pro Einreise: 14 Tage.
96-Stunden-Visum: 14 Tage gültig, für einen max. Aufenthalt von 4 Tagen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Dauert der Transit-Aufenthalt mindestens 8 Stunden und max. 96 Stunden, kann bei der Ankunft ein 96-Stunden-Visum beantragt werden. Mit diesem Visum darf der Flughafen verlassen werden. Weitere Informationen sind von der transportierenden Fluggesellschaft erhältlich.
Die konsularischen Vertretungen erteilen Visa nur im Ausnahmefall. Das Visum wird in der Regel online oder mit Hilfe eines Sponsors erteilt. Den Online-Service bieten u.a. autorisierte Fluggesellschaften wie Emirates, das Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate und autorisierte Agenturen. Das Visum kann auch über einen Sponsor beantragt werden. Sponsor kann ein Verwandter mit Wohnsitz in den VAE oder ein Hotel, ein Reiseveranstalter oder ein Unternehmen sein. Visa müssen rechzeitig (mindestens 1-2 Wochen je nach Aufenthaltsdauer) vom Hotel (mind. 4 Sterne empfohlen)/ Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Antrag erforderlich
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr.
(e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden muss.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. bestätigte Hotelbuchung und ein bestätigtes Rückreiseticket.
(i) Geburtsurkunde für Reisende unter 21 Jahren.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben.
Bei postalischer Anforderung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. U. U. sind weitere Unterlagen erforderlich.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) bestätigte Rück-/Weiterreisetickets.
(c) 2 ausgefüllte Antragsformulare.
(d) 2 aktuelle Passfotos.
(e) Visumgebühr.
(f) ggf. Hotelbuchung.
Bearbeitungsdauer
Botschaftsvisum:
3-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, frühestens aber 4 Wochen vor der Abreise.
Aufenthaltsverlängerung
Es besteht die Möglichkeit, das 30-tägige kostenlose Visum gegen eine Gebühr von 600 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.
Das Touristenvisum für 30 bzw. 90 Tage kann nicht verlängert werden.
Das Geschäftsvisum für 30 Tage kann einmalig verlängert werden
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (ausdrücklich empfohlen besonders für langfristige, nichttouristische Aufenthalte), muss noch mindestens 6 Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten sein, um einreisen zu können. Visumpflichtige Reisende müssen mindestens 18 Jahre sein, um ein Visum für eine durch einen Sorgeberechtigten unbegleitete Reise beantragen zu können. Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Sorgeberechtigte tragen, müssen bei der Einreise eine Geburtsurkunde mit sich führen. Für alleinreisende Jugendliche unter 21 Jahren ist der Hotel Check-In oftmals untersagt. Einzelheiten sollten vor der Reise mit dem jeweiligen Hotel abgeklärt werden.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und Vögel wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Hunde und Katzen müssen außerdem mit einem implantierten Microchip versehen und gegen Tollwut geimpft worden sein. Nur Blindenhunde sind mit Genehmigung und unter strikten Auflagen im Passagierraum eines Flugzeugs erlaubt.
In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Klimawandel und Umwelt eingeholt werden (Ministry of Climate Change and Environment).
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