Pass- und Visabestimmungen
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Pass erforderlich |
Visum erforderlich |
Rückreiseticket erforderlich |
Ausweis |
Türkei |
Ja |
Ja |
Ja |
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Andere EU-Länder |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja |
Schweiz |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja |
Österreich |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja |
Deutschland |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja |
Personalausweise/Identitätskarten
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen. Personalausweis und Identitätskarte müssen bei der Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Für längere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mind. 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er während des Aufenthalts inklusive des Ausreisetags gültig sein. Fluggesellschaften weichen zum Teil von den staatlichen Anforderungen an den Reisepass ab.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkische Staatsbürger benötigen kein Visum, wenn sie über eine Aufenthaltserlaubnis für einen Schengen-Staat oder über ein Schengen-Visum (Typ C oder D) verfügen.
Kosten
Kurzzeitvisum: 60 €.
Langzeitvisum: 120 €.
Gruppenvisum: 60 € + 1 € pro Person.
Transitvisum: 60 €.
Visaarten und Kosten
Kurzzeitvisum (z.B. Privatbesuche, touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen), Langzeitvisum (z.B. Arbeit, Studium), Flughafentransit- und Transitvisum (einfach und doppelt), Gruppenvisum
Gültigkeit
Kurzzeitvisum: Bis 90 Tage, ohne Verlängerungsmöglichkeit. Langzeitvisum: 90 Tage, mit Verlängerungsmöglichkeit in Rumänien. Transitvisum: 5 Tage.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Dies gilt nicht für Staatsangehörige einiger Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen.
Kein Transitvisum benötigen türkische Staatsbürger, wenn sie Rumänien innerhalb von 5 Tagen verlassen, um in ein Drittland zu gelangen und über gültige Reisepässe sowie gültige unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz oder über ein gültiges Schengen-Visum verfügen. Ausreichende Geldmittel sind vorzuweisen. Der Reiseverlauf muss nachvollziehbar und der Transit durch Rumänien notwendig sein. Weitere Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.
Persönlich beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft.
Antrag erforderlich
(a) 1 Antragsformular (erhältlich unter www.mae.ro oder bei der Botschaft)
(b) 2 aktuelle Passfotos (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und 2 freie Seiten enthält.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar).
(e) Ggf. Buchungsbestätigung (Pauschalreise) oder bei privaten Besuchen notariell beglaubigte Einladung seitens einer physischen oder juristischen Person mit Wohnsitz in Rumänien.
(f) Nachweis einer Hin- und Rückfahrkarte.
(g) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Gegenwert von 50 € pro Tag).
(h) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Abdeckung von mindestens 30.000 €.
(i) Unterkunftsnachweis.
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Geschäftsreisen zusätzlich:
(k) Schreiben bzw. Einladung der eigenen Firma und des rumänischen Geschäftspartners (z. T. sind zusätzliche Unterlagen erforderlich).
Temporärer Wohnsitz
Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Bearbeitungsdauer
Kurzzeitaufenthalt: I.d.R. 2-7 Tage; Langzeitaufenthalt: Bis zu 30 Tage. Staatsangehörige von Ländern, die eine Einladung benötigen, müssen mit einer noch längeren Bearbeitungszeit rechnen.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 50 € pro Tag und nicht weniger als 500 € für den gesamten Aufenthalt). Ausgenommen sind u.a. EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz.
Benötigte Dokumente bei der Einreise
Rück- oder Weiterreisepapiere, Unterkunftsnachweis, ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer), Nachweis einer in Rumänien gültigen Krankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte; Reiserückholversicherung dringend empfohlen).
Aufenthaltsverlängerung
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Rumänien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Für Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, gelten folgende Empfehlungen: Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, sollte eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis des oder der nicht anwesenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden können. Einzelheiten von den zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Vögel: Exotische Vögel benötigen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, in dem bestätigt wird, dass ihr Herkunftsort frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Nachweis einer Impfung gegen Newcastle-Krankheit ist erforderlich.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
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