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AllgemeinesOffizieller Name des StaatesBundesrepublik Deutschland. HauptstadtBerlin. GeographieDeutschland grenzt im Norden an Dänemark, im Westen an die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich, im Süden an die Schweiz und Österreich. Die östlichen Nachbarn der Bundesrepublik sind die Tschechische Republik und Polen. Im Nordwesten bildet die Nordsee eine natürliche Grenze. Die deutsche Ostseeküste erstreckt sich von der dänischen Grenze bis nach Polen. RegierungDemokratisch-parlamentarischer Bundesstaat, seit 1949. Grundgesetz von 1949, zuletzt geändert 2014. Das Parlament, der Bundestag, hat 631 Abgeordnete. Legislaturperiode: 4 Jahre. Die Zustimmung des Bundesrates, der die einzelnen Länder vertritt, ist für bestimmte Gesetze erforderlich. Er besteht aus 69 Mitgliedern, die von den einzelnen Ländern bestimmt und abberufen werden. Die exekutive Gewalt unterliegt der Bundesregierung, der der Bundeskanzler vorsteht. Jedes Bundesland hat seine eigene Verfassung, Legislative (Landtag) und Regierung und kann somit Gesetze verabschieden, sofern sie nicht unter die Zuständigkeit des Bundes fallen. Deutschland ist EU-Mitglied. StaatsoberhauptBundespräsident Frank-Walter Steinmeier, seit Februar 2017. RegierungschefBundeskanzlerin Angela Merkel, seit 2005. Elektrizität230 V, 50 Hz. ZeitzoneCentral European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 31 März bis 27 Oktober 2019) |
Pass- und Visabestimmungen
Personalausweise/Identitätskarten[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit während des Aufenthalts gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz. ReisepassinformationenAllgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Die Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein. Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen. Anmerkung zum ReisepassDie Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Anmerkung zum Sichtvermerk im ReisepassAchtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen. Für alle Personen ab 16 Jahren besteht in Deutschland Ausweispflicht mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass. VisainformationenAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger u.a. folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz. (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen. KostenAnfragen an die Konsularabteilung der Botschaft. Schengen-Visum: 60 €. Nationales Visum: 75 €. Visaarten und KostenEinreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung. GültigkeitEinreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit. TransitVisumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland einreisen und über die Flughäfen Staatsbürger bestimmter Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum. Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Antrag erforderlichJe nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Schengen-Visum: (b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. (e) Gebühr in bar. Bei postalischer Antragstellung ist die Gebühr sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Erhalt der Postsendung mit dem visierten Pass in bar zu zahlen. (f) 2 biometrische Passfotos. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular. Arbeitserlaubnis Schengen-VisaStaatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Temporärer WohnsitzVisumpflichtige Staatsbürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen. EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate im Land aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bestätigen lassen. Dazu ist der gültige Reisepass, zwei Passfotos und der Finanzierungsnachweis notwendig. BearbeitungsdauerKurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen. Nachweis ausreichender GeldmittelVisumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel und gültige Rück- oder Weiterreisetickets verfügen. Gesetzlich vorgeschriebene RegistrierungVisumpflichtige Ausländer müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen. Dazu ist eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt notwendig. Einreise mit KindernDeutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis. Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer: Identitätskarte oder Kinderausweis für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern / Sorgeberechtigten mit sich zu führen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit HaustierenVögel aus allen Ländern benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Davon ausgenommen sind Sittiche und bis zu drei Papageien, die keine Einfuhrgenehmigung benötigen, wenn pro Tier ein Gesundheitszeugnis in deutscher Sprache vorliegt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den letzten 30 Tagen vor der Einreise keine Krankheiten hatte. Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland: Hinweis: Verboten ist die Einfuhr der Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie von Hunden aus Kreuzungen mit diesen Rassen. Jedes Bundesland hat zudem eigene Vorschriften. Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen für Haustiere sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie beim Deutschen Zoll erhältlich. |
Gesundheitsvorsorge
ÜbersichtFür Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Rezeptpflichtige Medikamente und Krankenhausbehandlungen müssen bezahlt werden. Andere RisikenDie vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Landesweit besteht von März bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Am höchsten ist das Übertragungsrisiko im Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Deutschland gilt terrestrisch tollwutfrei. |
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